Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Veranstaltungen mit Heike Holz Persönlichkeitsentwicklung

Stand: Januar 2020

1. Veranstalter / Vertragspartner

Heike Holz Persönlichkeitsentwicklung
Steinplatz 5 
83131 Nußdorf
E-Mail: kontakt@heikeholz.de
Internet: www.heikeholz.de

Inhaberin: Frau Heike Holz

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

Mit der Beauftragung von Heike Holz Persönlichkeitsentwicklung durch den Kunden (Anmeldung zum Vortrag, Seminar, Workshop, Coaching) ist ein verbindliches Angebot abgegeben. Der Vertrag kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten Teilnahmeerklärungen auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
Heike Holz Persönlichkeitsentwicklung bestätigt den Teilnehmern bei erfolgreicher Buchung ihre Teilnahme schriftlich. Die Teilnahmegebühr inkl. der individuell damit verbundenen Leistung wird für jede Veranstaltung separat ausgewiesen. Auf Basis dieser verbindlichen Buchung wird dem Teilnehmer eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zugestellt. Danach haben Sie bis zu 30 Tagen vor dem Veranstaltungstag Zeit, den Rechnungsbetrag zu begleichen.
Von dieser Regelung unberührt sind Inhouse-Trainings und Seminare mit Unternehmen, bei denen andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden. Die Fälligkeit der Rechnung bleibt unabhängig von einem eventuellen Abbruch des Seminars bestehen. Sonderregelungen bezüglich der Buchung eines Nachholtermins, oder eines Zahlungsnachlasses bedürfen einer gesonderten Absprache.

3. Teilnahme

Um ein effektives Arbeiten und ein individuelles Eingehen des Seminarleiters auf jeden Teilnehmer zu ermöglichen, ist der Teilnehmerkreis generell begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Heike Holz Persönlichkeitsentwicklung behält sich die Zulassung zur Teilnahme im Einzelfall vor.

4. Übernachtungs- und Verpflegungskosten

Generell sind Übernachtungs- und Verpflegungskosten der Teilnehmer nicht in der Teilnehmergebühr enthalten und sind direkt mit dem Seminarhaus abzurechnen. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen, in denen die Übernachtungs- und Verpflegungskosten im Veranstaltungsangebot aufgeführt und in der Anmeldebestätigung schriftlich ausgewiesen sind.

5. Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich auf Grundlage des jeweiligen Veranstaltungsvertrages. Eine Garantie für einen seitens des Kunden subjektiv vorgestellten Trainingsverlaufs wird nicht gegeben.

6. Trainingsvoraussetzungen / Haftungsausschluss

Die Trainings von Heike Holz Persönlichkeitsentwicklung stellen keinen Ersatz für eine Therapie oder medizinische Behandlung dar. Der Kunde bestätigt, dass ihm keine gesundheitlichen Erkrankungen oder Einschränkungen bekannt sind, die eine Teilnahme am Trainingsprozess ausschließen. Die Teilnahme erfolgt seitens des Kunden auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr. Heike Holz Persönlichkeitsentwicklung haftet nicht für Schäden, die aus der Nicht-Einhaltung der Anweisungen von Heike Holz Persönlichkeitsentwicklung durch den Kunden entstanden sind. Ebenso haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die sich der Kunde selbst, anderen oder Dritten zufügt. Der Veranstalter haftet gegenüber den Teilnehmern nicht bei Unfällen, sowie bei Verlust oder Beschädigung ihres Eigentums.
Mit Ausnahme von Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sind Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Heike Holz Persönlichkeitsentwicklung ausgeschlossen.

7. Absage durch Heike Holz Persönlichkeitsentwicklung 

Heike Holz Persönlichkeitsentwicklung behält sich das Recht vor, die Veranstaltung oder einzelne Einheiten räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, zu ändern oder bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Bei einer kompletten Stornierung der Veranstaltung durch Heike Holz Persönlichkeitsentwicklung werden die bereits gezahlten Seminargebühren erstattet. Auf Wunsch kann Heike Holz Persönlichkeitsentwicklung eine Gutschrift ausstellen, die mit einer Folgeveranstaltung verrechnet wird. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Kurzfristiger Ausfall des Referenten
Sollte der Referent kurzfristig ausfallen (z.B. durch Krankheit, höhere Gewalt), wird – wenn zeitlich noch möglich – ein Ersatzreferent gestellt. Alternativ wird ein Ausweichtermin angeboten oder der gezahlte Seminarpreis erstattet.
Heike Holz Persönlichkeitsentwicklung haftet im Falle einer Absage nicht für bereits gebuchte Anreisen per Auto/Mietwagen, Bahn oder Flugzeug.

8. Stornierung und Umbuchung durch den Teilnehmer

Rücktritte und Stornierungen sind ausschließlich schriftlich per Post, Fax oder Email einreichbar. Sollten Sie nicht am Seminar teilnehmen können, entstehen Ihnen bei schriftlicher Vorlage der Stornierung bis 30 Tage vor Seminarbeginn keine Kosten. Bei einer Stornierung danach bis 14 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Bei einer Stornierung in den letzten beiden Wochen vor Seminarbeginn wird die gesamte Seminargebühr berechnet. Keinerlei Kosten entstehen, wenn Sie einen Ersatzteilnehmer für das Seminar stellen.

9. Datenschutzhinweis

Der Veranstalter wird die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten speichern, verarbeiten und nutzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Während des Trainings dürfen nach individueller Absprache Foto- und Filmaufnahmen der Kunden erstellt werden. Diese Aufnahmen dürfen durch den Veranstalter nur nach Absprache mit dem Kunden über deren Anonymisierung und Art der Verwendung zur weiteren Nutzung verwendet werden.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ganz oder teilweise unwirksame Regelungen soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Mündliche Nebenabreden und Zusagen gelten grundsätzlich nicht. Sie werden erst durch schriftliche Aufnahme in die Auftragsbestätigung, in den Vertrag oder eine sonstige schriftliche Bestätigung wirksam.

 

AGB für Einzel-Coaching und Beratung

Stand: Januar 2020

I. Coaching- und Beratungsverständnis
Ein persönliches Coaching oder eine Einzelberatung ist eine individuelle, prozessbetonte Beratungsform zur Unterstützung, Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen. Es handelt sich um einen freiwilligen Prozess, der auch von Seiten des Klienten aktiv und selbstverantwortlich unterstützt wird. Das Ziel ist eine Verbesserung der Handlungsfähigkeit durch die Förderung von Selbstreflexion und Wahrnehmung, Bewusstsein, Wertgefühl und Verantwortung des Klienten. Entscheiden und Handeln muss der Klient in seinen beruflichen und privaten Lebenszusammenhängen selbst. Der Coach bzw. Berater kann lediglich dabei helfen, Entscheidungen und Handlungen des Klienten im Nachhinein oder im Voraus zu reflektieren oder zu „erproben“. Coaching und Beratung ist keine Psychotherapie – also keine Behandlung psychischer Leiden und Störungen – und kann Psychotherapie nicht ersetzen!

II. Gegenstand der Dienstleistung
Der Klient nimmt beim Coach/Berater die Dienstleistung Coaching/Beratung in einer oder mehreren Sitzungen in Anspruch. Das Ziel des Coachings sowie die geplante Anzahl der Sitzungen werden im Erstgespräch mit dem Klienten gemeinsam vereinbart und vertraglich festgehalten. Die Anzahl der Sitzungen kann einvernehmlich im Prozess reduziert oder erhöht werden.

III. Ort des Coachings/der Beratung
Die Sitzungen finden in den Räumlichkeiten von Heike Holz Persönlichkeitsentwicklung/Heike Holz & Jakob Posch GbR statt. In besonderen Fällen können auch abweichende Orte gewählt werden. Auch eine digitale Form des Coachings über Videokonferenz (Skype oder Facetime) ist auf Wunsch realisierbar.

IV. Rechte und Pflichten des Coaches/Beraters
a) Offenheit: Der Coach/Berater legt auf Nachfrage die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erklärt entsprechend ihren Nutzen oder mögliche Risiken. b) Verschwiegenheit: Der Coach wahrt striktes Stillschweigen über persönliche, intime oder vertrauliche Details des Klienten aus den Coaching-Sitzungen.

V. Rechte und Pflichten des Klienten
a) Der Klient ist vor, während und nach dem gesamten Coaching-Beratungsprozesses für seine Gesundheit selbst verantwortlich.
b) Der Klient nimmt alle vereinbarten Termine pünktlich und gewissenhaft wahr. Sofern der Klient verhindert ist, sagt er die Termine wenigstens 48 Stunden im Voraus ab. Ansonsten sind 100% des vereinbarten Honorars trotzdem ohne Abzug fällig.
c) Der Klient beteiligt sich aktiv und engagiert am Coachingprozess. Der Coach/Berater kann nur prozessbegleitend tätig sein. Dem Klient ist bewusst, dass er grundsätzlich für seine Entscheidungen und deren Umsetzung selbst verantwortlich ist.

VI. Honorar und Rechnungsstellung
Die Kosten für das Coaching/die Beratung werden im Vorgespräch mit dem Klienten vereinbart und vertraglich festgelegt. Eine Sitzung umfasst im Regelfall 60 bis 90 Minuten. Im Ausnahmefall dauert die Sitzung nach vorheriger Absprache zwei bis drei Stunden. Telefon-Skype-Beratungen werden entsprechend des Zeitaufwandes für die Dauer des Gesprächs honoriert. Die Rechnung oder Teilrechnung wird je nach Absprache nach jeder Sitzung, nach mehreren Terminen oder nach dem Gesamtprozess an den Auftraggeber gestellt.

VII. Haftungsbegrenzung
Der Coach/Berater haftet nicht für Schäden, die sich der Klient selbst, anderen oder Dritten zufügt. Der Coach/Berater haftet gegenüber dem Klienten nicht bei Unfällen, sowie bei Verlust oder Beschädigung ihres Eigentums.
Mit Ausnahme von Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sind Schadensersatzansprüche des Klienten gegen Heike Holz Persönlichkeitsentwicklung ausgeschlossen.

VIII. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag zwischen Klient und der Coach/Berater kann jederzeit fristlos gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Nach Ausspruch der Kündigung sind die bereits absolvierten, noch nicht honorierten Sitzungen innerhalb der folgenden 2 Werktage voll zu vergüten.

IX. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ganz oder teilweise unwirksame Regelungen soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

X. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Mündliche Nebenabreden und Zusagen gelten grundsätzlich nicht. Sie werden erst durch schriftliche Aufnahme in die Auftragsbestätigung, in den Vertrag oder eine sonstige schriftliche Bestätigung wirksam.